COVID-19-Lockdown – Mietzinsminderung II (Nagel- und Kosmetikstudio im Einkaufszentrum): Mietzinsentfall bei Unbenutzbarkeit des Mietgegenstandes; kein Anspruch des Bestandgebers auf dem Bestandnehmer gewährten Fixkostenzuschuss
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 35
- Rechtsprechung, 3160 Wörter
- Seiten 101 -104
- https://doi.org/10.33196/wobl202203010101
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Die fehlende Nutzbarkeit von Geschäftsräumlichkeiten aufgrund von Betretungsverboten in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie führt in diesen Zeiträumen zu einem Entfall des Anspruches auf Mietzins.
Ein Anspruch des Bestandgebers auf den dem Bestandnehmer gewährten Fixkostenzuschuss ist weder gesetzlich statuiert noch würde dies der Zielrichtung der besagten Förderung entsprechen.
- § 1107 ABGB
- § 1096 ABGB
- § 1105 ABGB
- § 914 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2022/19
- OGH, 25.11.2021, 3 Ob 184/21m
- § 1104 ABGB
- BG Fünfhaus, 49 C 332/20b, Siehe dazu auch die Entscheidungsanmerkung von Vonkilch zu OGH 5 Ob 192/21b in diesem Heft der wobl 2022, 104/20
- LGZ Wien, 39 R 143/21z
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