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COVID-19: Mietzinsminderung nach der relativen Berechnungsmethode bei bloß eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit von Geschäftsräumen
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 35
- Rechtsprechung, 1145 Wörter
- Seiten 219-220
- https://doi.org/10.33196/wobl202206021901
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Ist die vertragsgemäße charakteristische Nutzung von Geschäftsräumen im Zuge von behördlich angeordneten pandemiebedingten Betretungsverboten nur eingeschränkt, so kommt es zu einer Mietzinsminderung im Umfang der Gebrauchsbeeinträchtigung nach der relativen Berechnungsmethode.
- § 1105 ABGB
- WOBL-Slg 2022/31
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 29.03.2022, 4 Ob 218/21v, Zurückweisung der ordentlichen Revisionen
- BG Wels, 6 C 375/20b
- LG Wels, 22 R 196/21m
- § 1104 ABGB