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wohnrechtliche blätter

Heft 6, Juni 2022, Band 35

COVID-19: Mietzinsminderung nach der relativen Berechnungsmethode bei bloß eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit von Geschäftsräumen

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Ist die vertragsgemäße charakteristische Nutzung von Geschäftsräumen im Zuge von behördlich angeordneten pandemiebedingten Betretungsverboten nur eingeschränkt, so kommt es zu einer Mietzinsminderung im Umfang der Gebrauchsbeeinträchtigung nach der relativen Berechnungsmethode.

  • § 1105 ABGB
  • WOBL-Slg 2022/31
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 29.03.2022, 4 Ob 218/21v, Zurückweisung der ordentlichen Revisionen
  • BG Wels, 6 C 375/20b
  • LG Wels, 22 R 196/21m
  • § 1104 ABGB