- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 64
- Berichte und Analysen, 6326 Wörter
- Seiten 890 -898
- https://doi.org/10.47782/oeba201612089001
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Mit dem Begriff „Crowdfunding“ oder „Schwarmfinanzierung“ wird ein neues Geschäftsfeld umschrieben, bei dem Projektinitiatoren über eine Internetdienst-leistungsplattform um Bereitstellung finanzieller Mittel durch Anleger werben, die typischerweise nicht den institutionellen oder professionellen Investoren zuzurechnen sind. Die finanzaufsichtliche Diskussion sieht beim „Crowdfunding“ deutliche Vorteile in der Finanzierung von Projekten, die normalerweise von Banken und anderen traditionellen Finanzinstitutionen nicht oder nur zu „Abwehrkonditionen“ angenommen werden, sei es wegen der Risiken sogenannter start-ups oder im Hinblick auf für sie unrentable Größenordnungen. Die kommerziellen Ausprägungen - Kreditbasiertes Crowdfunding und Crowdinvesting - nehmen Funktionen wahr, die traditionell streng beaufsichtigten Finanzinstituten wie Banken und Wertpapierfirmen vorbehalten sind. Die internationalen Standardsetter haben bisher auf eine Vereinheitlichung der Standards verzichtet, da die meisten Maßnahmen nationaler Aufseher erst seit kurzem in Kraft sind. Da die internationalen finanzaufsichtlichen Regelwerke zur Finanzaufsicht nicht auf die spezifischen Besonderheiten des Crowdfunding zugeschnitten sind, hängt deren Anwendbarkeit allerdings stark vom jeweiligen individuellen Geschäftsmodell ab.
- Follak, Klaus Peter
- Anlegerschutz
- JEL-Classification: G 32, K 12
- SEC Start-ups
- EBA
- Crowdfunding
- Grauer Kapitalmarkt
- AltFG
- Verkaufsprospekte
- IOSCO
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- Internet-Portale
- AMF
- EU-Gemeinschaftsrecht
- ESMA
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- Alternative Finanzinstrumente
- Kleinanleger
- Crowdinvesting
- MIFID
- Peer-to-Peer Lending
- Chinesische Finanzaufsicht
- Internet-Plattform
- Schwarmfinanzierung
- OEBA 2016, 890
- ACPR
- BaFin
- BCBS
- ORIAS
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