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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 1, März 2018, Band 73

Stadlmeier , Sigmar

Cyber Warfare und NeutralitätCyber Warfare and Neutrality

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Die Cyber-Umgebung stellt das Neutralitätsrecht vor drei wesentliche Herausforderungen: Zum einen ist das ihm zu Grunde liegende Konfliktbild, das mit nicht-staatlichen Akteuren schlecht umgehen kann, völlig überholt, denn nicht-staatliche Akteure prägen geradezu das aktuelle Bild bewaffneter Konflikte. Zum anderen führt diese Fokussierung auf staatliche Akteure dazu, dass Probleme der Identifikation und Zurechnung konkreter Akteure zu bestimmten Staaten der Aktualisierung neutralitätsrechtlicher Regeln entgegenstehen. Schließlich steht das klassische Neutralitätsrecht auch noch auf der Basis der Kommunikationstechnologie seiner Entstehungszeit, was zu erheblichen Subsumtionsschwierigkeiten bei zeitgemäßen IKT-Anwendungen führt. Im Lichte der Art und des Ausmaßes der Bedrohungen aus dem Cyberspace erscheinen einzelstaatliche Ansätze ohnedies nur bedingt erfolgversprechend, sodass auch Neutrale zumindest in der Vorbereitung auf die Erfüllung ihrer neutralitätsrechtlichen Pflichten nicht umhin können, internationale Kooperation zu suchen.

  • Stadlmeier , Sigmar
  • UN SR Res 1244 (1999)
  • Vorwirkungen
  • ZOER 2018, 59
  • Art 42 Abs 7 EUV
  • Art 5 Washingtoner Vertrag
  • Art 51 UN-Charta
  • Art 7 V. Haager Abkommen
  • Art 7 XIII. Haager Abkommen
  • Öffentliches Recht
  • Art 1 HLKO
  • Art 2 Z 4 UN-Charta
  • Art V Brüsseler Vertrag
  • Art 103 UN-Charta
  • Art 1 V. Haager Abkommen
  • Neutralität
  • Art 9 XIII. Haager Abkommen
  • Art 2 HLKO
  • Art 3 XIII. Haager Abkommen
  • Cyber Warfare
  • Art 8 V. Haager Abkommen
  • Art 1 XIII. Haager Abkommen
  • Zurechnung
  • Art 49 I. Zusatzprotokoll 1977 zu den Genfer Konventionen 1949
  • UN SR Res 1575 (2004)
  • Art 12 XIII. Haager Abkommen

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