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Grosse, Claudia

„Cybermobbing“: Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems

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Seit dem 1.1.2016 wird das Phänomen Cybermobbing durch einen eigenen Straftatbestand – § 107c StGB (Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems) – erfasst. Der vorliegende Beitrag präsentiert eine kritische Analyse des neuen Delikts.

  • Grosse, Claudia
  • längere Zeit hindurch fortgesetzt
  • Computersystem
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Beeinträchtigung der Lebensführung
  • Art 8 EMRK
  • Wahrnehmbarmachen
  • Cybermobbing
  • § 7 MedienG
  • Telekommunikation
  • § 107c StGB
  • JST 2016, 223
  • größere Zahl von Menschen
  • höchstpersönlicher Lebensbereich
  • § 107a StGB

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