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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Das Abschneiden sämtlicher Hanfpflanzen in einer im Rahmen einer Durchsuchung entdeckten Plantage verletzt das Recht auf Eigentum an den wirtschaftlich verwertbaren CBD-Hanfpflanzen
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 8
- Materienrecht, 1506 Wörter
- Seiten 251-254
- https://doi.org/10.33196/zvg202103025101
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inkl MwStEs mag zwar ex ante zutreffen, dass die verfahrensgegenständliche Plantage nicht als „CBD-Hanf“ gekennzeichnet war; das berechtigte die Behörde oder deren BeamtInnen aber nicht, von vornherein von einer illegalen THC-Pflanzung auszugehen und mehr als ein paar Pflanzen als Probe zur Bestimmung des THC-Gehalts abzuschneiden, und diese dadurch wirtschaftlich vernichten zu lassen. Jeder Beamtin und jedem Beamten ist heute die Information zugänglich, dass es sich bei der „Cannabispflanze“ um die alte, vielseitig verwendbare Kulturpflanze Hanf handelt, und dass die Berauschung nur eine ihrer zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten darstellt.
Durch die Maßnahme des Abschneidens sämtlicher Hanfpflanzen wurde die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Eigentum an den wirtschaftlich verwertbaren CBD-Hanfpflanzen verletzt. Die belangte Behörde wäre jedenfalls verpflichtet gewesen, sich vor der Zerstörung der Pflanzen über die (fälschlich angenommene) Illegalität des Anbaus zu vergewissern und sich zunächst auf eine Probenziehung zu beschränken. Bis zum Vorliegen eines validen Ergebnisses hätte es genügt, die Lagerhalle zu versiegeln und zu bewachen.
- § 2 Abs 4 SMG
- ZVG-Slg 2021/46
- VwG Wien, 14.01.2021, VGW-102/013/10967/2020VGW-102/013/1968/2020
- § 122 StPO
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG
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