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Kos, Katharina/​Pertl, Anna M

Das Barrierefreiheitsgesetz und seine Auswirkungen auf Vergabeverfahren gemäß Bundesvergabegesetz 2018

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Der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen ist groß. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Menschen mit Behinderungen in den kommenden Jahren voraussichtlich noch deutlich steigen wird. Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, die niemanden vom beruflichen und sozialen Leben ausschließt, bedarf eines barrierefreien Umfeldes. Vor diesem Hintergrund gab es bereits in den letzten Jahren vermehrt (normative) Bewegungen auf völkerrechtlicher und europäischer Ebene, zB in Form des European Accessibility Act. In Hinblick darauf ist Österreich nunmehr seiner Verpflichtung durch Beschluss des neuen Barrierefreiheitsgesetzes nachgekommen. Was der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes ist und ob es einen Konnex zum Vergaberecht – und somit eine Bindung der öffentlichen Hand Barrierefreiheitsanforderungen bei zukünftigen Beschaffungen berücksichtigen zu müssen – gibt, soll nachstehend aufgezeigt werden.

  • Kos, Katharina
  • Pertl, Anna M
  • Art 4 Abs 5 der Barrierefreiheits-RL
  • Art 9 UN-Behindertenrechtskonvention
  • § 275 Abs 1 BVergG
  • § 6 BaFG
  • § 18 BaFG
  • § 60 Abs 1 BVergGKonz
  • § 31 BaFG
  • § 38 BaFG
  • Website: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2023_I_76/BGBLA_2023_I_76.pdfsig
  • § 35 BaFG
  • Art 24 Barrierefreiheits-RL
  • Anlagen 1 und 2 zum BaFG
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • Barrierefreiheitsgesetz
  • NR 2024, 205
  • § 21 BaFG
  • § 107 BVergG
  • § 6 Abs 3 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
  • § 23 BaFG
  • UN-Behindertenrechtskonvention
  • European Accessibility Act
  • § 2 BaFG
  • § 87 BVergG
  • § 6 Abs 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
  • § 3 BaFG
  • § 36 BaFG
  • § 33 BaFG
  • BVergG 2018
  • BVergGKonz 2018
  • § 4 BaFG

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