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Das Bayrische Schlichtungsgesetz
- Originalsprache: Deutsch
- PM Band 8
- Weiterer Beitrag, 2269 Wörter
- Seiten 34-37
- https://doi.org/10.33196/pm201101003401
4,80 €
inkl MwStDer vorliegende Artikel beschäftigt sich mit dem BaySchlG, welches seit dem 1. Mai 2000 in Bayern in Geltung steht. Seither ist die Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Klage beim Amtsgericht in bestimmten Fällen vom vorherigen Versuch einer außergerichtlichen obligatorischen Schlichtung abhängig. Zu Beginn des Artikels wird ein Blick auf den § 15a EGZPO, welcher die bundesrechtliche Grundlage für das BaySchlG bildet, geworfen. Neben einer Übersicht über den Regelungsbereich des BaySchlG wird zudem untersucht, inwiefern sich das durch das BaySchlG vorgesehene Verfahren der Schlichtung von einem Mediationsverfahren unterscheidet.
- Schwarz, Karin
- Zivilverfahrensrecht
- PM 2011, 34