


Das Böllerschießen stellt auch im Rahmen des Brauches „Hochzeitsschießen“ eine ungebührliche Lärmerregung iSd § 1 Abs 1 Stmk Landessicherheitsgesetz dar
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 5
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 990 Wörter, Seiten 71-72
20,00 €
inkl MwSt




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Eine ungebührliche störende Lärmerregung iSd § 1 Abs 1 Stmk LandessicherheitsG (StLSG) liegt vor, wenn an einem Wochenende, beginnend um 03:59 Uhr, 29 Böllerschüsse mit einem Gas-Sauerstoffgemisch abgefeuert werden. Der Umstand, dass diese Böllerschüsse im Rahmen des Brauches „Hochzeitsschießens“ abgefeuert wurden, spielt dabei keine Rolle, da das StLSG diesbezüglich keine Ausnahme kennt.
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- § 1 Abs 1 Stmk LandessicherheitsG
- § 4 Abs 1 Stmk LandessicherheitsG
- ZVG-Slg 2018/17
- LVwG Stmk, 24.01.2017, LVwG 30.7-3032/2016
- Verwaltungsverfahrensrecht
Eine ungebührliche störende Lärmerregung iSd § 1 Abs 1 Stmk LandessicherheitsG (StLSG) liegt vor, wenn an einem Wochenende, beginnend um 03:59 Uhr, 29 Böllerschüsse mit einem Gas-Sauerstoffgemisch abgefeuert werden. Der Umstand, dass diese Böllerschüsse im Rahmen des Brauches „Hochzeitsschießens“ abgefeuert wurden, spielt dabei keine Rolle, da das StLSG diesbezüglich keine Ausnahme kennt.
- § 1 Abs 1 Stmk LandessicherheitsG
- § 4 Abs 1 Stmk LandessicherheitsG
- ZVG-Slg 2018/17
- LVwG Stmk, 24.01.2017, LVwG 30.7-3032/2016
- Verwaltungsverfahrensrecht