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Das Bußgeld setzt kein Verschulden des Auftraggebers voraus

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 2016
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
3186 Wörter, Seiten 85-90

20,00 €

inkl MwSt

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Ein Verschulden des Auftraggebers ist in § 334 Abs 7 erster Satz BVergG 2006 nicht als Voraussetzung für die Verhängung einer Geldbuße normiert.

Aus dem klaren Wortlaut des § 334 Abs 7 erster Satz BVergG 2006 ergibt sich, dass eine Geldbuße zu verhängen ist, wenn das Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an eine Feststellung gemäß § 312 Abs 3 Z 3 bis 5 BVergG 2006 von der Nichtigerklärung des Vertrages gemäß § 334 Abs 2 erster Satz oder 3 BVergG 2006 abgesehen hat. Aus welchem Grund es zu keiner Nichtigerklärung gekommen ist bzw ob eine Nichtigerklärung im Hinblick auf die Regelung des § 334 Abs 4 BVergG 2006 überhaupt noch möglich gewesen wäre, ist danach irrelevant.

  • Berger, Wolfgang
  • Mayer, René
  • VwGH, 11.11.2015, Ra 2015/04/0073, „Ausschreibung Lieferung von Hygienepapier“
  • Bußgeld
  • kein Verschulden
  • § 334 BVergG
  • § 312 BVergG
  • Vergaberecht
  • unzulässiges Verfahren ohne Bekanntmachung
  • Bemessung
  • RPA 2016, 85

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