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Das Bußgeld setzt kein Verschulden des Auftraggebers voraus
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2016
- Judikatur, 3186 Wörter
- Seiten 85-90
- https://doi.org/10.33196/rpa201602008501
20,00 €
inkl MwStEin Verschulden des Auftraggebers ist in § 334 Abs 7 erster Satz BVergG 2006 nicht als Voraussetzung für die Verhängung einer Geldbuße normiert.
Aus dem klaren Wortlaut des § 334 Abs 7 erster Satz BVergG 2006 ergibt sich, dass eine Geldbuße zu verhängen ist, wenn das Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an eine Feststellung gemäß § 312 Abs 3 Z 3 bis 5 BVergG 2006 von der Nichtigerklärung des Vertrages gemäß § 334 Abs 2 erster Satz oder 3 BVergG 2006 abgesehen hat. Aus welchem Grund es zu keiner Nichtigerklärung gekommen ist bzw ob eine Nichtigerklärung im Hinblick auf die Regelung des § 334 Abs 4 BVergG 2006 überhaupt noch möglich gewesen wäre, ist danach irrelevant.
- Mayer, René
- Berger, Wolfgang
- VwGH, 11.11.2015, Ra 2015/04/0073, „Ausschreibung Lieferung von Hygienepapier“
- Bußgeld
- kein Verschulden
- § 334 BVergG
- § 312 BVergG
- Vergaberecht
- unzulässiges Verfahren ohne Bekanntmachung
- Bemessung
- RPA 2016, 85
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