


Das differenzierte Wirksamkeitserfordernis im Verfahren über den Individualantrag – zugleich eine Anmerkung zur jüngeren Rechtsprechung des VfGH
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 8
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 4782 Wörter, Seiten 140-146
20,00 €
inkl MwSt




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In bisheriger Rsp hat der VfGH einen Individualantrag stets zurückgewiesen, wenn der bekämpfte Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers noch vor dem Zeitpunkt der Entscheidung weggefallen war. In neuer Rsp ist er von dieser Praxis abgerückt. Dies ist zu begrüßen: Der vorliegende Beitrag will zeigen, dass das Rechtsschutzkonzept des Verfahrens über den Individualantrag nur für den Zeitpunkt der Antragstellung einen Eingriff voraussetzt. Wenn dieser in der Folge wegfällt, bleibt die Entscheidungspflicht des VfGH bestehen.
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- Hofmann, Max
- Buder, Clara
-
- Art 89 Abs 3 B-VG
- Art 140 Abs 4 B-VG
- Entscheidungspflicht
- Verordnungsprüfung
- Gesetzesprüfung
- Art 139 Abs 1 Z 3 B-VG
- Individualantrag
- ZVG 2021, 140
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 139 Abs 4 B-VG
- Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG
In bisheriger Rsp hat der VfGH einen Individualantrag stets zurückgewiesen, wenn der bekämpfte Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers noch vor dem Zeitpunkt der Entscheidung weggefallen war. In neuer Rsp ist er von dieser Praxis abgerückt. Dies ist zu begrüßen: Der vorliegende Beitrag will zeigen, dass das Rechtsschutzkonzept des Verfahrens über den Individualantrag nur für den Zeitpunkt der Antragstellung einen Eingriff voraussetzt. Wenn dieser in der Folge wegfällt, bleibt die Entscheidungspflicht des VfGH bestehen.
- Hofmann, Max
- Buder, Clara
- Art 89 Abs 3 B-VG
- Art 140 Abs 4 B-VG
- Entscheidungspflicht
- Verordnungsprüfung
- Gesetzesprüfung
- Art 139 Abs 1 Z 3 B-VG
- Individualantrag
- ZVG 2021, 140
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 139 Abs 4 B-VG
- Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG