Das Doppelbestrafungsverbot im Europäischen Wettbewerbsrecht, zugleich eine Besprechung von EuGH C-27/22 Volkswagen Group Italia und Volkswagen Aktiengesellschaft
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEZKBand 17
- Inhalt:
- Abhandlung
- Umfang:
- 6772 Wörter, Seiten 169-179
30,00 €
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Der Grundsatz ne bis in idem ist eine zentrale Verfahrensgarantie des Unionsrechts und besagt, dass niemand wegen derselben Tat zweimal verfolgt oder verurteilt werden darf. Noch vor seiner Verankerung in Art 50 der Charta der Europäischen Union (GRCh) war dieser als allgemeiner Rechtsgrundsatz anerkannter Teil des Unionsrechts. Die Anwendung dieses, dem ersten Anschein nach simplen, Grundsatzes hat sich in der Unionsrechtsprechung wiederholt als Herausforderung bewiesen. Dieser Beitrag liefert, vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Gerichtshof), einen Überblick über aktuelle Entwicklungen zum Doppelbestrafungsverbot im Unionswettbewerbsrecht.
- Abt, Jil Merlijn
- Einschränkungen des Doppelbestrafungsverbots
- VW-Abgasskandal
- Verfahrenskoordination
- Art 50 GRCh
- Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken Art 1, Art 3, Art 13
- Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU Art 13
- OEZK 2024, 169
- Art 52 GRCh
- Art 267 AEUV
- Lauterkeitsrecht
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- ne bis in idem
- Kartellrecht
- Wettbewerbsrecht
- Art 101 AEUV
- Art 102 AEUV