Das Grölen von Liedern zwischen Geschmacklosigkeit und Wiederbetätigung – Zur Strafbarkeit der Phrase „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 11
- Aufsatz, 2552 Wörter
- Seiten 361 -364
- https://doi.org/10.33196/jst202404036101
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Ein zu Pfingsten 2024 auf Sylt in einer Bar aufgenommenes Video sorgte in Deutschland und Österreich für großes Aufsehen. In dem Video sind junge Erwachsene zu sehen, die zum Lied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino die Phrase „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grölen und vereinzelt Hitlergruß und -bart imitieren. Die mediale Berichterstattung und der öffentliche Aufschrei waren groß. Seither häufen sich die Meldungen, dass es in der Folge auch in österreichischen Clubs und auf (Zelt-)Festen zu solchen Vorfällen gekommen sein soll. Dass schon das bloße Singen dieser Losung – auch ohne Zeigen des Hitlergrußes oder ähnlichem – in Österreich nicht nur ein geschmackloses, moralisch verwerfliches, sondern auch ein strafbares Verhalten darstellt, soll nachfolgend aufgezeigt werden.
- Dietrich, Johannes
- JST 2024, 361
- Wiederbetätigung
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Art III Abs 1 Z 4 EGVG
- § 283 StGB
- Nationalsozialismus
- Verhetzung
- Verbotsgesetz
- § 3g VerbotsG
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