Das Invitatiomodell im österreichischen Versicherungsrecht
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 30
- Aufsatz, 8331 Wörter
- Seiten 809 -819
- https://doi.org/10.33196/wbl201612080901
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Das Invitatiomodell ist eine Variante für den Abschluss eines Versicherungsvertrags, bei der der Versicherungsnehmer eine unverbindliche Anfrage an den Versicherer stellt, ihm ein Angebot nach seinen „Wünschen“ zu machen. Nachdem der Versicherer eine Risikoprüfung vorgenommen hat, erstellt er ein Angebot in Form einer Polizze (Antragspolizze). Dieses Angebot kann nun der Versicherungsnehmer annehmen. Diesem Invitatiomodell begegnen in der Praxis aber rechtliche und auch praktische Probleme, weil das rechtliche Leitbild des Versicherungsvertragsgesetzes das „Antragsmodell“ ist, indem der Versicherungsnehmer den Antrag stellt. Ziel dieses Beitrages ist es, mögliche Problemfelder aufzuzeigen und so weit als möglich auch Lösungsvorschläge dafür anzubieten.
- Kriegner, Johann
- § 5b VersVG
- Versicherer
- § 862 ABGB
- Prämie
- WBL 2016, 809
- Versicherungsschein
- § 39 VersVG
- § 5 VersVG
- § 861 ABGB
- vorläufige Deckung
- Schweigen
- § 3 VersVG
- § 5c VersVG
- § 864 ABGB
- Rücktrittsrecht
- Hinweispflicht
- Anzeigepflicht
- Annahmefiktion
- § 871 ABGB
- § 914 ABGB
- § 28 Z 5 MaklerG
- Duldung
- § 16 VersVG
- Irrtum
- Antragsmodell
- Genehmigungsfiktion
- Invitatio
- stille Annahme
- Antragspolizze
- Gegenantrag
- Abweichungen
- Zugang
- § 1a VersVG
- § 35 VersVG
- Fristbeginn
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 863 ABGB
- Makler
- § 6 Abs 1 Z 2 KSchG
- Rücktrittsfrist
- redlicher Erklärungsempfänger
- Angebot
- Analogie
- Invitatiomodell
- Versicherungsnehmer
- Bindungswille: ausdrücklich, konkludent
- § 165a VersVG
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