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Heft 9, September 2016, Band 64
Das mit der Vollstreckung eines Mahnbescheids befasste Gericht muss die Missbräuchlichkeit einer in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher enthaltenen Klausel von Amts wegen prüfen dürfen, wenn die...
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Erkenntnisse des EuGH, 4293 Wörter
- Seiten 695-699
- https://doi.org/10.47782/oeba201609069501
20,00 €
inkl MwStVorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Mahnverfahren - Zwangsvollstreckungsverfahren - Befugnis des nationalen Vollstreckungsgerichts, die Unwirksamkeit der missbräuchlichen Klausel vom Amts wegen zu berücksichtigen - Rechtskraft - Effektivitätsgrundsatz - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Rechtsschutz
Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der das mit der Vollstreckung eines Mahnbescheids befasste Gericht die Missbräuchlichkeit einer in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher enthaltenen Klausel nicht von Amts wegen prüfen darf, wenn die mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids befasste Stelle nicht befugt ist, eine solche Prüfung vorzunehmen.
- Melcher, Martina
- Lurger, Brigitta
- oeba-Slg 2016/68
- EuGH, 18.02.2016, C-49/14, 1.Kammer
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