Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Der Ferrari unter den Designs
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 10
- Aufsatz, 2370 Wörter
- Seiten 135 -139
- https://doi.org/10.33196/ziir202202013501
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Nach einer mit Spannung erwarteten Entscheidung des EuGH genügt für den Designschutz eines Fahrzeugteils nach Art 11 GGV bereits die nur online verfügbare, zweidimensionale Abbildung eines dreidimensionalen Gegenstandes, wenn sie die schutztauglichen Elemente eindeutig erkennbar darstellt. So sind Designelemente des iPad bereits in frühen Folgen des Raumschiffs Enterprise aufgetaucht und haben im Rechtsstreit zwischen Samsung und Apple zu umfangreichen Argumentationen Anlass gegeben.
Der vorliegende Beitrag erläutert anhand des Urteils des Europäischen Gerichtshofes die Voraussetzungen für die Schutzerlangung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (im Folgenden kurz: non regGGM) näher. Ein Ausblick auf die mögliche weitere Entwicklung in der Designpraxis rundet den Beitrag ab.
- Thiele, Clemens
- Art 3 lit a GGV
- Art 11 Abs 1 GGV
- Designschutz
- Art 36 Abs 6 GGV
- Art 1 GGV
- Teileschutz
- Art 36 Abs 5 GGV
- Online-Offenbarung
- Art 110 GGV
- Gemeinschaftsgeschmacksmuster, nicht eingetragenes
- Wiedergabeanforderungen
- Elementschutz beim Unionsdesign
- Ferrari-Sportwagen
- 3D-Modell
- Art 36 Abs 1 lit c GGV
- ZIIR 2022, 135
- Medienrecht
- Art 11 Abs 2 GGV
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