Das österreichische Hochschulrecht und das EU-Recht – Die grundlegenden InkompatibilitätenAustrian higher education law and EU law – The fundamental incompatibilities
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 23
- Aufsatz, 4100 Wörter
- Seiten 95 -100
- https://doi.org/10.33196/zfhr202403009501
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Nahezu drei Jahrzehnte sind seit dem EU-Beitritt Österreichs vergangen, doch die Inkompatibilitäten zwischen dem österreichischen Hochschulrecht und dem Unionsrecht sind nach wie vor sehr ausgeprägt und sie nehmen sogar zu, auch im Lichte einer sich intensivierenden europäischen Rechtsstaatlichkeitsdiskussion, von welcher sich das österreichische Universitätsrecht unbeeindruckt zeigt. Die diesbezüglichen Problemfelder sind zahlreich. Nachfolgend sollen drei besonders augenfällige Bereiche im Detail behandelt werden: das Fehlen eines wirksamen Zugangs zu einem Gericht bei universitären Berufungsverfahren (§ 98 und 99 UG); die unzureichende ministerielle Aufsicht gemäß § 45 UG (beide Situationen in Konflikt mit Art 47 GRC) sowie das Fehlen einer unabhängigen Evaluierungs- und Qualitätssicherungsinstanz wie sie im Europäischen Hochschulraum eigentlich gefordert wäre.
- Hilpold, Peter
- § 99-Verfahren
- § 98 UG
- Freizügigkeit der Universitätslehrer
- Öffentliches Recht
- § 99 UG
- Hochschulraum, Europäischer
- Berufungsverfahren, universitäre
- Konkurrentenklage bei Berufungsverfahren
- Qualitätssicherung
- Aufsicht, ministerielle
- Berufungsverfahren, abgekürzte
- Art 19 EUV
- Zugang zu einem Gericht, wirksamer
- § 98-Verfahren
- § 45 UG
- ZFHR 2024, 95
- Grundrechtecharta
- Art 47 GRC
- Art 45 AEUV