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Das „rasche Verfahren“ der EU-Krisenverordnung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JURIDIKUMBand 2024
Inhalt:
recht & gesellschaft
Umfang:
3652 Wörter, Seiten 487-494

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Das rasche Verfahren ist Teil der EU-Krisenverordnung, die als eine mehrerer Verordnungen des Pakts für Asyl und Migration kürzlich verabschiedet wurde. Bei der Anwendung dieses Schnellverfahrens kommt es unter anderem zu einem Entfall der persönlichen Anhörung bei Asylgesuchen. Der Beitrag schildert zunächst den Hintergrund, vor dem es zur Ausarbeitung dieses Sonderverfahrens kam. Dazu wird der sog unmittelbare Schutz beschrieben, der ursprünglich in die Krisenverordnung integriert werden und den vorübergehenden Schutz gem der Massenzustrom-Richtlinie ersetzen hätte sollen. Im Anschluss werden die Krisenverordnung und das rasche Verfahren beschrieben sowie dargelegt, dass es sich bei letzterem um eine Form der Prima facie-Feststellung der Flüchtlingseigenschaft handelt. Des Weitern wird das rasche Verfahren am Maßstab des Primärrechts sowie der Genfer Flüchtlingskonvention geprüft. Es wird argumentiert, dass das rasche Verfahren eine sinnvolle Ergänzung zur Bewältigung von Massenankünften im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem darstellen kann, wenn es in der Praxis entsprechend gehandhabt wird.

  • Faller, Elias
  • Krisensituation
  • Prima Facie
  • vorübergehender Schutz
  • KrisenVO
  • VerfahrensVO
  • JURIDIKUM 2024, 487
  • Massenzustrom
  • Flucht
  • Gemeinsames Europäisches Asylsystem
  • MassenzustromRL
  • Migration
  • Asyl
  • Rechtsphilosophie und Politik

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