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Das Recht aus einem Belastungs- und Veräußerungsverbot ist nicht verwertbar. Es bleibt im Fall der Insolvenz des Berechtigten in dessen freier Verfügung; keine Rechtsmittellegitimation des Masseverwalters gegen Löschung.

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
NBLBand 2016
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
290 Wörter, Seiten 2-3

10,00 €

inkl MwSt

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Artikel Das Recht aus einem Belastungs- und Veräußerungsverbot ist nicht verwertbar. Es bleibt im Fall der Insolvenz des Berechtigten in dessen freier Verfügung; keine Rechtsmittellegitimation des Masseverwalters gegen Löschung. in den Warenkorb legen

Da das Veräußerungs- und Belastungsverbot ein höchstpersönliches, nicht verwertbares Recht ist, bleibt es im Fall der Insolvenz des Berechtigten in dessen freier Verfügung. Folglich kann der Masse- bzw. Insolvenzverwalter des Berechtigten nicht legitimiert sein, im Grundbuchsverfahren ein Rechtsmittel gegen die Bewilligung der Löschung des Verbotes zu erheben.

  • NBL-Slg 2016/N4
  • OGH, 25.09.2015, 5 Ob 168/15i
  • Baurecht

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