Das Recht aus einem Belastungs- und Veräußerungsverbot ist nicht verwertbar. Es bleibt im Fall der Insolvenz des Berechtigten in dessen freier Verfügung; keine Rechtsmittellegitimation des Masseverwalters gegen Löschung.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- NBLBand 2016
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 290 Wörter, Seiten 2-3
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Da das Veräußerungs- und Belastungsverbot ein höchstpersönliches, nicht verwertbares Recht ist, bleibt es im Fall der Insolvenz des Berechtigten in dessen freier Verfügung. Folglich kann der Masse- bzw. Insolvenzverwalter des Berechtigten nicht legitimiert sein, im Grundbuchsverfahren ein Rechtsmittel gegen die Bewilligung der Löschung des Verbotes zu erheben.
- NBL-Slg 2016/N4
- OGH, 25.09.2015, 5 Ob 168/15i
- Baurecht