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Das sollzinsenlose Kreditmoratorium gem § 2 Abs 6 Satz 2 des 2. COVID-19-JuBG ist verfassungskonform.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Entscheidungen des VfGH, 3361 Wörter
- Seiten 224-228
- https://doi.org/10.47782/oeba202303022402
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inkl MwSt§ 2 Abs 6 Satz 2 des 2. COVID-19-JuBG; Art 5 StGG; Art 1 1. ZPEMRK, Art 7 B-VG.
Die Vorschrift des § 2 Abs 6 Satz 2 des 2. COVID-19-JuBG in der ihr vom OGH beigemessenen Auslegung (OGH 22.12.2021, 3 Ob 189/21x = ÖBA 2022, 213) verstößt nicht gegen das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums gem Art 5 StGG und Art 1 1. ZPEMRK. Vor dem Hintergrund der Maßnahmen der EZB, insb der äußerst günstigen Refinanzierungskonditionen, welche (auch) den antragstellenden Parteien zugute kamen oder zugute kommen konnten, ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber in der angefochtenen Bestimmung (im Verständnis dieser Regelung im Sinne der Rsp des OGH) anordnet, dass Kosten, die im Interesse der Allgemeinheit zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Verbraucher und Kleinstunternehmen entstehen, von Kreditinstituten zu tragen sind.
Ob durch die Maßnahmen der EZB ein umfassender Ausgleich für die den antragstellenden Parteien auf Grund des § 2 Abs 6 zweiter Satz 2. COVID-19-JuBG entstehenden Belastungen bewirkt wird, kann dahinstehen; es reicht vielmehr aus, dass es - in einer Gesamtbetrachtung - zu einer hinreichenden Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen gekommen ist.
Die angefochtene Bestimmung verstößt aus den dargestellten Gründen auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
- Fister, Mathis
- VfGH, 13.12.2022, G 174/2022
- oeba-Slg 2023/66
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