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Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 – ein erster Überblick

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 12
Inhalt:
Aktuelle Gesetzesvorhaben
Umfang:
6141 Wörter, Seiten 5-13

20,00 €

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Mit 1.1.2025 ist das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024, BGBl I 2024/157, in Kraft getreten. Das ist gerade noch rechtzeitig geschehen, um eine Sicherstellung zu Beweiszwecken nach § 110 Abs 1 Z 1 StPO zu ermöglichen. Kern der Reform ist die Regelung des behördlichen Zugriffs auf Daten und Datenträger sowie deren Auswertung. Dieser Regelungsbereich ist durch ein Erkenntnis des VfGH erforderlich geworden. Es sind aber nicht nur Änderungen in der StPO vorgenommen worden, sondern ua auch im StAG, JGG, FinStrG, GOG sowie im AVG. So gesehen kam es zu einer recht umfangreichen Reform, deren Entstehung auch viel zur politischen Realität in Österreich aussagt. So wurde am 13.6.2024 der Entwurf eines Strafprozessänderungsgesetzes 2024 als Initiativantrag eingebracht, der bereits am 18.6.2024 den Justizausschuss passierte, bevor die Diskussion von neuem begann. Betrachtet man den letztlich beschlossenen Gesetzestext, hat sich im Vergleich zum IA nicht allzu viel geändert.

  • Tipold, Alexander
  • Beschlagnahme und Verwahrung von Datenträgern und Daten
  • Aufbereitung und Auswertung von Daten
  • Beendigung des Ermittlungsverfahrens
  • Einstellung und Überprüfung der Höchstdauer eines Ermittlungsverfahrens
  • § 115f StPO
  • § 115g StPO
  • § 115h StPO
  • § 197a StPO
  • § 197b StPO
  • § 197c StPO
  • punktuelle Daten
  • JST 2025, 5
  • § 35c StAG
  • § 91 StPO
  • § 110 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 48a GOG
  • § 66b StPO
  • § 190 StPO
  • § 37 StPO
  • § 105 StPO
  • Verfahrenstrennung
  • § 27 StPO
  • § 109 StPO
  • § 108 StPO
  • Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

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