Das Strafvollzugspaket – NEU
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2021
- merk.würdig, 1256 Wörter
- Seiten 288 -290
- https://doi.org/10.33196/juridikum202103028801
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Das zentrale Ziel des Strafvollzugs ist eine erfolgreiche (Re)Sozialisierung und damit einhergehende Legalbewährung von Straftäterinnen und Straftätern. Die Überlastung der Justizanstalten aufgrund der steigenden Anzahl von Insassinnen und Insassen sowie die hohen Wiederverurteilungsraten entlassener Strafgefangener machen eine Reform des Strafvollzugs dringend notwendig. Der folgende Beitrag beleuchtet zwei zentrale Themenbereiche der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Strafvollzugspaket – NEU / Sichere Wege aus der Kriminalität“ zur Strafvollzugsreform. Die Empfehlungen der Reform bezüglich der bedingten Entlassung und des elektronisch überwachten Hausarrests sollen zu einer Entlastung der Justizanstalten führen und die (Re)Sozialisierung und Legalbewährung von Strafgefangenen nachhaltig stärken.
- Auer, Cornelia
- § 51 StGB
- Freigang
- elektronisch überwachter Hausarrest (eüH)
- Resozialisierung
- § 144 StVG
- gelockerter Vollzug
- Vollauslastung
- § 145 StVG
- § 20 StVG
- § 50 StGB
- Strafvollzugsreform
- § 52 StGB
- Justizanstalt
- Strafvollzugspaket
- bedingte Entlassung
- § 156c StVG
- Ausgang
- § 146 StVG
- JURIDIKUM 2021, 288
- Legalbewährung
- Wiederverurteilung
- § 126 StVG
- Strafvollzug
- § 156d StVG
- § 46 StGB
- Wiederverurteilungsrate
- § 156b StVG
- Rechtsphilosophie und Politik
- Vollzugsform
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