Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 6, Dezember 2015, Band 14

Berka, Walter

Das Studienrecht an Fachhochschulen: Privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Ausgestaltung?

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Nachdem es über die Rechtsnatur des Studienrechtsverhältnisses an Fachhochschulen in der Vergangenheit Zweifel gegeben hatte, kann der Meinungsstreit durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs VfSlg 19.823/2013 als behoben gelten. Der Gerichtshof ist hier davon ausgegangen, dass das Rechtsverhältnis unabhängig von der Trägerschaft ein privat-rechtliches ist. Ausnahmen gelten nur für jene studienrechtlichen Entscheidungen, für die gesetzlich ausdrücklich eine hoheitliche Erledigung vorgesehen ist. Die vorliegende Untersuchung wendet sich der Frage der Verfassungsmäßigkeit und rechtspolitischen Zweckmäßigkeit dieser Ausgestaltung des geltenden Fachhochschul-Studienrechts zu, dies vor dem Hintergrund, dass von mehreren Seite für eine Reform eingetreten wird, nicht zuletzt mit Hinweisen auf das Studienrecht der öffentlichen Universitäten, das aus Gründen einer effektiveren Rechtsschutzgewährleistung hoheitlich vollzogen wird.

  • Berka, Walter
  • Fachhochschulrecht
  • § 11 FHStG
  • Privatrecht
  • Prozesskostenrisiko
  • § 3 UG
  • § 13 FHStG
  • Verwaltungsrechtsweg
  • Studienrechtsverhältnis
  • § 18 FHStG
  • Beleihung
  • § 10 FHStG
  • Recht auf Bildung
  • Studierende
  • Rechtsschutz
  • Öffentliches Recht
  • § 16 FHStG
  • Art 2 1. ZProtEMRK
  • § 12 FHStG
  • Art 81c B-VG
  • Aufsicht
  • Universitäten
  • Studienrecht
  • § 4 FHStG
  • § 19 FHStG
  • § 20 FHStG
  • § 51 UG
  • Fachhochschulen
  • § 8 FHStG
  • Art 7 B-VG
  • ZFHR 2015, 167
  • § 21 FHStG
  • Weisungsfreiheit.
  • öffentliches Recht
  • Rechtsstaat
  • Weisung
  • § 17 FHStG
  • Verwaltungsverfahren
  • Autonomie
  • Legalitätsprinzip
  • § 15 FHStG
  • Kostenrisiko
  • Gleichheitsgrundsatz
  • § 14 FHStG
  • Bescheid
  • § 3 FHStG
  • ordentliche Gerichte