



Das Überwiegen im Gründerzeitviertel, eins, zwei oder drei?
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 2016 Wörter
- Seiten 97-99
- https://doi.org/10.33196/wobl202103009701
30,00 €
inkl MwStEin Gründerzeitviertel liegt vor, wenn im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses der Gebäudebestand aus den Jahren 1870 bis 1917 überwiegt und dieser gründerzeitliche Gebäudebestand bei Errichtung überwiegend Wohnungen der Ausstattungskategorie D aufwies.
- Reithofer, Markus
- LGZ Wien, 40 R 233/19i
- WOBL-Slg 2021/29
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 12.08.2020, 5 Ob 137/20p, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- BG Innere Stadt Wien, 46 Msch 3/17k
- § 2 Abs 3 RichtWG
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