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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Das Verhältnis zwischen der Nichtigerklärung von Beurteilungen (§ 73 UG) und dem Widerruf akademischer Grade und Bezeichnungen (§ 89 UG)The relation between annulment of assessment (§ 73 UG) and revocation of academic degrees a...
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 19
- Aufsatz, 10106 Wörter
- Seiten 159-171
- https://doi.org/10.33196/zfhr202005015901
9,80 €
inkl MwSt§ 73 UG regelt die Nichtigerklärung von Beurteilungen von Prüfungen sowie wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten, § 89 UG den Widerruf von akademischen Graden und Bezeichnungen. Das Verhältnis zwischen den beiden Vorschriften ist nicht völlig geklärt. Dieser Beitrag legt dar, in welchen Fällen nur eine der beiden Regelungen und wann beide Regelungen anzuwenden sind und welche Bedeutung die Erlassung eines Bescheides nach einer dieser Vorschriften für die Anwendung der jeweils anderen Vorschrift hat.
- Lang , Michael
- Widerruf
- § 19 UG
- Akademischer Grad
- § 37 AHStG
- Öffentliches Recht
- Täuschungsabsicht
- § 46 UniStG
- Anerkennungsbescheid
- Beurteilung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten
- Wiederaufnahme
- ZFHR 2020, 159
- § 32 AHStG
- § 51 UG
- § 69 AVG
- § 32 UG
- § 68 UniStG
- Nichtigkeit
- Erschleichen
- Beurteilung von Prüfungen
- Verleihungsbescheid
- § 73 UG
- § 89 UG