


Datenschutz: Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; zum Begriff „personenbezogene Daten“
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3077 Wörter, Seiten 268-271
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Art 2 lit a der RL 95/46/EG ist dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die schriftlichen Antworten eines Prüflings in einer berufsbezogenen Prüfung und etwaige Anmerkungen des Prüfers zu diesen Antworten „personenbezogene Daten“ iS dieser Bestimmung darstellen.
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- RL 95/46/EG des EP und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr
- EuGH, 20.12.2017, Rs C-434/16, (Peter Nowak/Data Protection Commissioner; Supreme Court [Oberster Gerichtshof, Irland])
- WBl-Slg 2018/77
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Art 2 lit a der RL 95/46/EG ist dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die schriftlichen Antworten eines Prüflings in einer berufsbezogenen Prüfung und etwaige Anmerkungen des Prüfers zu diesen Antworten „personenbezogene Daten“ iS dieser Bestimmung darstellen.
- RL 95/46/EG des EP und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr
- EuGH, 20.12.2017, Rs C-434/16, (Peter Nowak/Data Protection Commissioner; Supreme Court [Oberster Gerichtshof, Irland])
- WBl-Slg 2018/77
- Allgemeines Wirtschaftsrecht