Datenschutzkonformität einer Lehrerbewertungs-App
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 144
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 9430 Wörter, Seiten 453-462
30,00 €
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Bei der Prüfung nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO ist nach folgendem Prüfschema vorzugehen: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist unter drei kumulativen Voraussetzungen zulässig. Erstens muss von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder von einem Dritten ein berechtigtes Interesse wahrgenommen werden, zweitens muss die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Verwirklichung des berechtigten Interesses erforderlich sein und drittens dürfen die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Person, deren Daten geschützt werden sollen, nicht überwiegen.
Die Privilegierung von Datenverarbeitungen zu journalistischen Zwecken bedarf eines gewissen Maßes an journalistischer Bearbeitung und meinungsbildender Wirkung für die Allgemeinheit. § 9 Abs 1 DSG soll nur die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu journalistischen Zwecken aus datenschutzrechtlichem Blickwinkel vereinfachen, nicht aber eine Interessenabwägung mit anderen berechtigten Interessen der betroffenen Person abschneiden.
Die Bindung der angerufenen Zivilgerichte an eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde) ist nach nationalem Recht zu beurteilen.
- Grasl, Caterina M.
- Art 6 Abs 1 lit f DSGVO
- OGH, 02.02.2022, 6 Ob 129/21w
- § 9 Abs 1 DSG
- Öffentliches Recht
- LGZ Wien, 29.01.2021, 26 Cg 16/20v
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2022, 453
- Art 85 DSGVO
- OLG Wien, 26.04.2021, 11 R 51/21g
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht