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Dauerhafte Wirksamkeit der dem Vermieter aufgetragenen Erhaltungsmaßnahmen nicht erforderlich
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 26
- Rechtsprechung, 489 Wörter
- Seiten 146-146
- https://doi.org/10.33196/wobl201305014602
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Dass mit der Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten immer auch die Beseitigung der Schadensursachen (hier: Bauweise des Hauses) bewirkt werden müsste, ist den gesetzlichen Grundlagen nicht zu entnehmen. Es ist nicht erforderlich, dass die beauftragten Arbeiten auf Dauer wirksam sind (hier: bloß 10 Jahre).
- OGH, 17.12.2012, 5 Ob 148/12v, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 3 MRG
- WOBL-Slg 2013/49
- Miet- und Wohnrecht
- § 6 MRG
- LGZ Wien, 40 R 475/11s