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Hilber, Klaus

DB- und DZ-Pflicht für „Provisionen“ des Gesellschafter-Geschäftsführers

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Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus einer Gesellschaft wird durch jede nach außen hin auf Dauer angelegt erkennbare Tätigkeit hergestellt, mit welcher der Unternehmenszweck der Gesellschaft verwirklicht wird. Unerheblich dabei ist, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer im operativen Bereich der Gesellschaft oder (ausschließlich) im Bereich der Geschäftsführung tätig ist.

  • Hilber, Klaus
  • § 22 EStG
  • Steuerrecht
  • § 41 FLAG
  • BFG, 28.10.2015, RV/4100441/2012
  • AFS 2015, 214

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