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Definition von „ärztlichen Zeugnissen“ und ihre Anforderungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 9
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
2859 Wörter, Seiten 205-209

20,00 €

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Als „ärztliches Zeugnis“ ist jede vom Arzt ausgestellte Urkunde anzusehen, in der medizinische Tatsachen bestätigt werden; dies gilt auch für „gutachterliche Stellungnahmen“ oder „Gutachten“, sodass diese ebenfalls den Anforderungen des § 55 ÄrzteG entsprechen müssen. Die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne vorherige Untersuchung ist nur im Ausnahmefall zulässig und bedarf einer nachvollziehbaren Begründung.

  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • LVwG OÖ, 28.07.2020, LVwG-851313/8/HW
  • ZVG-Slg 2022/41
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 55 ÄrzteG

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