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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Definition von „ärztlichen Zeugnissen“ und ihre Anforderungen
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 9
- Materienrecht, 2859 Wörter
- Seiten 205-209
- https://doi.org/10.33196/zvg202203020501
20,00 €
inkl MwStAls „ärztliches Zeugnis“ ist jede vom Arzt ausgestellte Urkunde anzusehen, in der medizinische Tatsachen bestätigt werden; dies gilt auch für „gutachterliche Stellungnahmen“ oder „Gutachten“, sodass diese ebenfalls den Anforderungen des § 55 ÄrzteG entsprechen müssen. Die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne vorherige Untersuchung ist nur im Ausnahmefall zulässig und bedarf einer nachvollziehbaren Begründung.
- Art 133 Abs 4 B-VG
- LVwG OÖ, 28.07.2020, LVwG-851313/8/HW
- ZVG-Slg 2022/41
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 55 ÄrzteG
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