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Denkmalgeschütztes Gebäude; Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen; baupolizeilicher Abbruchauftrag

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 28
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
57 Wörter, Seiten 112-112

20,00 €

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In Fällen, in denen die Baubehörde (oder das LVwG) den Totalabbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes aufträgt, weil aufgrund des desolaten Zustandes des Gebäudes eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen besteht, wird die denkmalschutzrechtliche Bewilligungspflicht des Abbruchs bzw die Möglichkeit, denkmalschutzrechtliche Sicherungsmaßnahmen vorzuschreiben, verdrängt.

  • Denkmalgeschütztes Gebäude
  • Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen
  • § 31 DMSG
  • LVwG Tir, 17.03.2025, LVwG-2025/22/0583-5
  • BBL-Slg 2025/88
  • § 47 tir BauO
  • baupolizeilicher Abbruchauftrag
  • Baurecht

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