


Denkmalgeschütztes Gebäude; Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen; baupolizeilicher Abbruchauftrag
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 28
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 57 Wörter, Seiten 112-112
20,00 €
inkl MwSt




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In Fällen, in denen die Baubehörde (oder das LVwG) den Totalabbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes aufträgt, weil aufgrund des desolaten Zustandes des Gebäudes eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen besteht, wird die denkmalschutzrechtliche Bewilligungspflicht des Abbruchs bzw die Möglichkeit, denkmalschutzrechtliche Sicherungsmaßnahmen vorzuschreiben, verdrängt.
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- Denkmalgeschütztes Gebäude
- Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen
- § 31 DMSG
- LVwG Tir, 17.03.2025, LVwG-2025/22/0583-5
- BBL-Slg 2025/88
- § 47 tir BauO
- baupolizeilicher Abbruchauftrag
- Baurecht
In Fällen, in denen die Baubehörde (oder das LVwG) den Totalabbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes aufträgt, weil aufgrund des desolaten Zustandes des Gebäudes eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen besteht, wird die denkmalschutzrechtliche Bewilligungspflicht des Abbruchs bzw die Möglichkeit, denkmalschutzrechtliche Sicherungsmaßnahmen vorzuschreiben, verdrängt.
- Denkmalgeschütztes Gebäude
- Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen
- § 31 DMSG
- LVwG Tir, 17.03.2025, LVwG-2025/22/0583-5
- BBL-Slg 2025/88
- § 47 tir BauO
- baupolizeilicher Abbruchauftrag
- Baurecht