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Zeitschrift für Recht des Bauwesens

Heft 1, März 2019, Band 8

Wenusch, Hermann

Der Anspruch auf Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB entsteht unabhängig von der Erbringung von Vorleistungen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

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Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft.

Die Obliegenheit des Werkbestellers, auf Verlangen des Unternehmers eine Sicherstellung zu leisten, wird mit dem Vertragsabschluss begründet und besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts. Aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts entsteht der Anspruch auf Sicherstellung unabhängig von der Erbringung von Vorleistungen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Das Recht, Sicherstellung zu begehren, steht dem Werkunternehmer auch bei mangelhafter Bauleistung zu.

Die Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB ist als reine Obliegenheit des Bestellers nicht einklagbar.

  • Wenusch, Hermann
  • OGH, 26.04.2018, 6 Ob 65/18d
  • § 1170b ABGB
  • ZRB 2019, 19
  • Sicherstellung bei Bauverträgen
  • Baurecht

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