Der Arbeitsgesellschafter - Historische Linien, vergleichende Perspektiven und geltendes Recht
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 141
- Aufsatz, 13829 Wörter
- Seiten 284 -301
- https://doi.org/10.33196/jbl201905028401
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Beschränkt sich der Beitrag eines Gesellschafters einer Personengesellschaft auf die Leistung von Diensten, ist er Arbeitsgesellschafter (§ 1182 Abs 3 S 1 ABGB; § 109 Abs 2 S 2 UGB). Ihm hat der österreichische Gesetzgeber im Zuge des HaRÄG sowie des GesbR-RG mehrere Bestimmungen gewidmet. Gleichwohl hat sich die Rechtswissenschaft bislang nur punktueller Fragestellungen rund um den Arbeitsgesellschafter angenommen. Dies überrascht vor dem Hintergrund, dass er – ausgehend von seinen römisch-rechtlichen Wurzeln – zu allen Zeiten und über die Ländergrenzen hinweg von nicht zu unterschätzender praktischer Bedeutung war und ist. Der vorliegende Beitrag setzt es sich zum Ziel, Fragen des nationalen Status quo unter Berücksichtigung historischer und rechtsvergleichender Einsichten einer sachgerechten Lösung zuzuführen und schließlich Änderungsvorschläge de lege ferenda anzubieten.
- Pendl, Matthias
- Heinrich, Elke
- GesbR
- § 109 UGB
- Liquidationsanteil
- JBL 2019, 284
- § 121 UGB
- § 1186 ABGB
- Mitverwaltungsrechte Gesamthand
- Arbeitsgesellschafter
- Öffentliches Recht
- § 1197 ABGB
- Einlage
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- D. 17, 2, 78
- HaRÄG
- GesbR-RG
- Allgemeines Privatrecht
- Personengesellschaftsrecht
- § 155 UGB
- Gewinnverteilung
- § 1192 ABGB
- § 1195 ABGB
- Verlustverteilung
- Zivilverfahrensrecht
- § 119 UGB
- Beitrag
- D. 17, 2, 29
- § 1182 ABGB
- OG
- Vermögensanteil
- KG
- § 1216e ABGB
- Tätigkeitsvergütung
- § 1184 ABGB
- Rechtsvergleichung
- § 1193 ABGB
- Arbeitsrecht
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