Der Ausnahmezustand im Ausnahmezustand
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2020
- debatte corona, 4055 Wörter
- Seiten 292 -301
- https://doi.org/10.33196/juridikum202003029201
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Die Covid-19-Krise stellt wohl den Ausnahmezustand par excellence dar, besonders in der europäischen Nachkriegswelt, in der sich in weiten Strecken eine liberale Normalität unter der „rule of law“ etabliert hat. Der vorliegende Beitrag analysiert diese Krise in Österreich vor dem Hintergrund theoretischer Überlegungen zum Ausnahmezustand als Regierungstechnik. Der praktische Fokus liegt dabei auf der Institution des Gefängnisses während der Covid-19-Krise. Diese ist, ganz unabhängig von Corona, ein Beispiel für den Ausnahmezustand als reguläre Regierungstechnik der Moderne, die mit dem seit den 1970er Jahren beobachtenden Trend zur „Versicherheitlichung“ noch einmal an Relevanz gewinnt. Die Situation von Strafgefangenen während der Covid-19-Krise wird hier entsprechend als Ausnahmezustand innerhalb des Ausnahmezustands verstanden. Den Schluss des Beitrags bilden Überlegungen, wie dieser Zustand auch als Ausgangspunkt für ein anderen, emanzipatorisch verstandenen Begriff des Politischen gedacht werden kann.
- Mokre, Monika
- Vesco, Stephan
- § 40 AsylG
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- § 26 Abs 1 StVG
- § 36 AsylG
- § 41 AsylG
- § 37 AsylG
- Art 1 Abs 4 Schutz der persönlichen Freiheit
- Art 2 Abs 1 Schutz der persönlichen Freiheit
- Grundrechte
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- § 39 AsylG
- Covid-19
- Rechtsstaatlichkeit
- § 38 AsylG
- § 10Art 21 Z 5 2. Covid-19-Gesetz
- JURIDIKUM 2020, 292
- Art 1 Abs 1 Schutz der persönlichen Freiheit
- Versicherheitlichung
- Rechtsphilosophie und Politik
- Gefängnis
- Demokratie
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