Der Brügge-Kopenhagen-Prozess und seine zu stärkende Rolle bei der universitären postgradualen WeiterbildungThe Brügge-Copenhagen-Process and Its To Be Strengthened Role In University Postgraduate Development
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 20
- Aufsatz, 3181 Wörter
- Seiten 63 -67
- https://doi.org/10.33196/zfhr202102006301
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Nach welchen Regeln funktioniert berufliche Weiterbildung auf universitärem Niveau? Es handelt sich nicht um ein grundständiges Studium, das dem Bologna-Prozess unterfällt, sondern ist formell wie substanziell unter den Brügge-Kopenhagen-Prozess zu subsumieren. Nach der Osnabrücker Erklärung vom 30.11.2020 sollen akademische und berufliche Weiterbildung auf allen Stufen gleichkommen. Der Beitrag zeigt, was dabei zu beachten ist.
- Gergen, Thomas
- Weiterbildung postgraduale auf universitärem Niveau
- § 53 BBiG (Deutschland)
- Brügge-Kopenhagen-Prozess
- Öffentliches Recht
- § 54 BBiG (Deutschland)
- Bologna-Prozess
- RL 2005/36/EG
- RL 2013/55/EU
- Berufsrecht
- ZFHR 2021, 63
- § 42a BBiG (Deutschland)
- § 42 BBiG (Deutschland)
- Osnabrücker Erklärung Weiterbildung berufliche