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Heft 6, Dezember 2022, Band 22
Der formalistische Weg muss nicht immer der Kürzere sein – Zum Zeitpunkt des Entstehens eines Widerrufsgrundes
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 22
- Judikatur, 2910 Wörter
- Seiten 337-341
- https://doi.org/10.33196/rpa202206033701
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inkl MwStNach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist an die Begründetheit eines Widerrufs kein strenger Maßstab anzulegen.
Das Anliegen eines Auftraggebers eine Vergabe ausschließlich an vorzugsberechtigte Personen im Sinne des Tabakmonopolgesetzes vorzunehmen, kann eine sachliche Rechtfertigung für einen Widerruf darstellen, sollte kein Angebot einer vorzugsberechtigten Person für die Trafikantenbestellung in Frage kommen.
Ein Widerruf im Sinne des § 25 Abs 9 TabMG 1996 setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist keine Anbote vorzugsberechtigter Bewerber vorliegen.
- Reisinger, Stefan
- Ullreich, Stefan Mathias
- Begründung
- VwGH, 21.07.2022, Ro 2020/04/0013, „Bestellung von Trafikanten – Widerruf“
- Widerruf
- Nachprüfungsverfahren
- § 75 Abs 1 BVergGKonz
- Trafiken
- Konzessionsvergabe
- vorzugsberechtigte Personen
- TabMG
- Vergaberecht
- RPA 2022, 337
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