Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Der „heute übliche Standard“ als wichtiges Interesse der Ersetzung der Zustimmung der WEG zu Änderungsmaßnahmen betreffend Allgemeinteile
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2013
- Judikatur, 1374 Wörter
- Seiten 90-92
- https://doi.org/10.33196/zrb201302009001
20,00 €
inkl MwStDas zur Ersetzung der Zustimmung in der Wohnungseigentumsgemeinschaft notwendige wichtige Interesse des Antragstellers ist danach zu beurteilen, ob die fragliche Änderung dazu dient, dem Wohnungseigentümer die Benutzung seiner Wohnungseigentumseinheit gemäß den aktuell üblichen Standards zu ermöglichen.
Dabei ist die Verhältnismäßigkeit der Wichtigkeit des Interesses des Änderungswilligen zum Ausmaß der Inanspruchnahme allgemeiner Teile der Liegenschaft als weiteres Kriterium heranzuziehen. Als Leitlinie gilt: Je geringer die Inanspruchnahme allgemeiner Teile ist, umso geringere Anforderungen sind an die Wichtigkeit des Interesses zu stellen.
Ob eine Wohnungseigentumseinheit vermietet oder selbst genutzt wird, spielt im Zusammenhang mit dem wichtigen Interesse keine Rolle.
In einem Zweifamilienhaus gehört es zum heute üblichen Standard, dass die Garage durch das Innere des Hauses erreicht werden kann.
- Seeber-Grimm, Diana
- Seeber, Thomas
- § 16 WEG
- allgemeine Teile
- ZRB 2013, 90
- § 37 Abs 3 Z 16 MRG
- OGH, 20.11.2012, 5 Ob 183/12s
- § 52 Abs 2 WEG
- Wohnungseigentum
- üblicher Standard
- § 68 Abs 4 Z 2 AußStrG
- wichtiges Interesse
- § 52 Abs 1 Z 2 WEG
- Baurecht
- Änderungsmaßnahmen
- Genehmigungsfähigkeit
Weitere Artikel aus diesem Heft
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €