Der Ministerialentwurf zu einem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 10
- Aktuelle Gesetzesvorhaben, 4507 Wörter
- Seiten 85 -91
- https://doi.org/10.33196/jst202302008501
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Zur Erfüllung des Regierungsprogramms als Reaktion auf die „Ibiza“-Affäre liegt nun ein Entwurf eines Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023 vor: Mit einem neuen Tatbestand in § 265a StGB soll der „Mandatskauf“ strafrechtlich erfasst werden. Die §§ 304 und 307 StGB werden auf die Korruption künftiger Amtsträger erweitert. Änderungen in den Bundesgesetzen über die Wahl des Nationalrats und der Mitglieder des Europäischen Parlaments ergänzen diese Neuregelung. Auch werden die Strafdrohungen des Korruptionsstrafrechts für den Fall erhöht, dass der Vorteil mehr als 300.000 Euro beträgt. Im VbVG werden die Höchstbeträge der Tagessätze erhöht. Die Neuregelungen sollen mit 1.6.2023 in Kraft treten.
- Tipold, Alexander
- Bestechlichkeit künftiger Amtsträger
- § 74 StGB
- passives Wahlrecht
- JST 2023, 85
- Kandidat für ein Amt
- Mandatskauf
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 304 StGB
- § 261 StGB
- § 305 StGB
- § 307 StGB
- § 4 VbVG
- § 265a StGB
- Bestechung künftiger Amtsträger
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