


Der ORF und die Achtung der Grundrechte am Beispiel der Kunstfreiheit
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JRPBand 32
- Inhalt:
- Abhandlung
- Umfang:
- 6081 Wörter, Seiten 72-80
30,00 €
inkl MwSt




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Die vorliegende Analyse untersucht, inwieweit der Österreichische Rundfunk (ORF) zur Wahrung der Grundrechte verpflichtet ist. Dabei werden die Grundrechtsträgerschaft des ORF sowie eine mögliche Grundrechtsverpflichtung des öffentlich-rechtlichen Senders thematisiert. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf § 10 Abs 1 ORF-G, der eine pauschale Achtung aller Grundrechte fordert. Am Beispiel der Kunstfreiheit werden die rechtsdogmatischen Herausforderungen dieser Regelung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Rundfunkfreiheit des ORF, aufgezeigt.
-
- Bruneder, Antonia
-
- § 1 Abs 4 ORF-G
- § 1 Abs 4c ORF-G
- § 10 Abs 8 ORF-G
- § 2 Abs 2 RFG
- JRP 2024, 72
- ORF
- Art 17a StGG
- Meinungsfreiheit
- Art 10 EMRK
- Drittwirkung, unmittelbare
- § 1 Abs 3 ORF-G
- Rundfunkfreiheit
- § 30 AMD-G
- ORF-G
- Drittwirkung, mittelbare
- Grundrechtsträger
- Grundrechtsverpflichtung
- § 10 Abs 1 ORF-G
- Kunstfreiheit
- Rechtstheorie, -geschichte
- § 2a Abs 1 RFG
Die vorliegende Analyse untersucht, inwieweit der Österreichische Rundfunk (ORF) zur Wahrung der Grundrechte verpflichtet ist. Dabei werden die Grundrechtsträgerschaft des ORF sowie eine mögliche Grundrechtsverpflichtung des öffentlich-rechtlichen Senders thematisiert. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf § 10 Abs 1 ORF-G, der eine pauschale Achtung aller Grundrechte fordert. Am Beispiel der Kunstfreiheit werden die rechtsdogmatischen Herausforderungen dieser Regelung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Rundfunkfreiheit des ORF, aufgezeigt.
- Bruneder, Antonia
- § 1 Abs 4 ORF-G
- § 1 Abs 4c ORF-G
- § 10 Abs 8 ORF-G
- § 2 Abs 2 RFG
- JRP 2024, 72
- ORF
- Art 17a StGG
- Meinungsfreiheit
- Art 10 EMRK
- Drittwirkung, unmittelbare
- § 1 Abs 3 ORF-G
- Rundfunkfreiheit
- § 30 AMD-G
- ORF-G
- Drittwirkung, mittelbare
- Grundrechtsträger
- Grundrechtsverpflichtung
- § 10 Abs 1 ORF-G
- Kunstfreiheit
- Rechtstheorie, -geschichte
- § 2a Abs 1 RFG