Der Überhang zwischen Schuldrecht und quasi-dinglichem Schutz des Bestandnehmers
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 32
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 3586 Wörter, Seiten 493-497
30,00 €
inkl MwSt
Das Selbsthilferecht des § 422 ABGB erlaubt dem Liegenschaftseigentümer, einen von einer Pflanze auf dem Nachbargrund ausgehenden und auf seine Liegenschaft hinüberreichenden „Überhang“ zu entfernen. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie sich die Inbestandgabe der Liegenschaft auf dieses Selbsthilferecht auswirkt. Insb wird untersucht, ob der Bestandnehmer dieses Selbsthilferecht ausüben kann, ob Bestandgeber oder Bestandnehmer die Kosten für die Ausübung des Selbsthilferechts tragen und inwieweit diese Rechtsverhältnisse vertraglich gestaltbar sind.
- Vonkilch, Andreas
- Trojer, David
- § 364 ABGB
- § 1096 ABGB
- Selbsthilfe
- WOBL 2019, 493
- § 896 ABGB
- § 422 ABGB
- Überhang
- Regress
- § 1117 ABGB
- § 1118 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- Gesamtschuldverhältnis
- Gartenpflege
- dinglicher Schutz des Bestandnehmers
- actio negatoria
- Kündigung
- § 1042 ABGB
- gröblich benachteiligende Vertragsbestandteile
- § 1097 ABGB