- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2015
- recht & gesellschaft, 3387 Wörter
- Seiten 462 -470
- https://doi.org/10.33196/juridikum201504046201
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Der Beitrag fragt zunächst danach, was gemeint ist, wenn man von einem Verfassungscoup spricht und geht der Frage nach, inwieweit in Ungarn derzeit ein solcher vorliegen könnte. Seit Machtantritt der FIDESZ-Partei in Ungarn im Jahr 2010, wird die verfassungsrechtliche Grundlage des Landes systematisch geändert. Ausgehend von der Verfassung von 1989 wurde die institutionelle Ordnung grundlegend verändert, dies mündete 2011 in die Schaffung eines gänzlich neuen „Ungarischen Grundgesetzes“. Zusätzlich erfolgte eine Platzierung von politisch gleichgesinnten Richter_innen auf der Richter_innenbank. Zwar steht Ungarn innerhalb einer europäischen Wertegemeinschaft, doch kann diese nur sehr beschränkt effektiv institutionelle und explizit demokratische Standards vorgeben. Es scheint, als ob die EU dem Änderungsprozess in Ungarn nicht entgegenwirken könne. Im Beitrag werden aber Ausblicke auf rechtliche Möglichkeiten, diesem Prozess dennoch entgegenzuwirken, geboten.
- Kulmhofer, Caroline
- Ungarn
- Art 19 Grundgesetz von Ungarn
- Befangenheit
- streitbare Demokratie
- Art 12 GRC
- Art 7 EUV
- Art 49 AEUV
- Art 114 AEUV
- Art 10 EMRK
- FIDESZ
- Richter_innenernennung
- demokratische Leitlinien
- Naturrecht
- verfassungsrechtlicher Umbruch
- Art 3 EUV
- Richter_innenlaufzeit
- Legalität
- Art 4 EUV
- Verfassung
- Verfassungsgericht
- Normenkontrolle
- Act CCIII of 2011
- Art 56 AEUV
- Orban
- Legitimität
- Act No XXXIV
- Verfassungsinterpretation
- Verfassungscoup
- unsichtbare Verfassung
- JURIDIKUM 2015, 462
- Wertegemeinschaft
- institutionelle Vorgaben
- Art 6 EUV
- Art 14 GRC
- Ungarisches Grundgesetz
- Art 258 AEUV
- personelle Gewaltentrennung
- Art 54 GRC
- Art 167 AEUV
- Rechtsphilosophie und Politik
- Art 2 EUV
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