


Der Werkbegriff im Bauwesen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZRBBand 2014
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 3542 Wörter, Seiten 59-64
20,00 €
inkl MwSt




-
Bei Bauwerkverträgen sind nach Abschluss Änderungen an der Tagesordnung. Die juristischen Auswirkungen solcher Änderungen sind allerdings fraglich: Wann hat eine faktische Änderung gar keine Auswirkung auf den Vertrag, wann entfallen Nebenabreden und wann liegt überhaupt ein neuer Vertrag („aliud-Werk“) vor bzw wann treten neue Verträge zum bestehenden hinzu?
-
- Wenusch, Hermann
-
- ZRB 2014, 59
- § 1152 ABGB
- Erschwernis
- § 1169 ABGB
- Schuldänderung
- Erfolg
- funktionaler Vertrag
- Werkvertrag
- § 1379 ABGB
- § 1168 ABGB
- Behinderung
- Novation
- Schuldinhalt
- konstruktiver Vertrag
- Baurecht
- § 1151 ABGB
- § 1167 ABGB
Bei Bauwerkverträgen sind nach Abschluss Änderungen an der Tagesordnung. Die juristischen Auswirkungen solcher Änderungen sind allerdings fraglich: Wann hat eine faktische Änderung gar keine Auswirkung auf den Vertrag, wann entfallen Nebenabreden und wann liegt überhaupt ein neuer Vertrag („aliud-Werk“) vor bzw wann treten neue Verträge zum bestehenden hinzu?
- Wenusch, Hermann
- ZRB 2014, 59
- § 1152 ABGB
- Erschwernis
- § 1169 ABGB
- Schuldänderung
- Erfolg
- funktionaler Vertrag
- Werkvertrag
- § 1379 ABGB
- § 1168 ABGB
- Behinderung
- Novation
- Schuldinhalt
- konstruktiver Vertrag
- Baurecht
- § 1151 ABGB
- § 1167 ABGB