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Dereliktion von Liegenschaften durch eine GmbH in Liquidation genehmigungsfähig?

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Bei einer vermögenslosen und amtswegig gelöschten Gesellschaft in Liquidation kann eine Dereliktion einer wertlosen Liegenschaft iS des § 223 ABGB von Vorteil sein, zumal die Gesellschaft damit von Verkehrssicherungs- und Erhaltungspflichten befreit wird. Die bestmögliche Wahrung der Interessen der vertretenen Person (§ 281 Abs 1 ABGB) verlangt nicht, dass eine vermögenslose Kurandin ewig weiterbestehen muss.

  • § 281 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 258 ABGB
  • BG Vöcklabruck, 29.11.2019, 40 P 267/13f
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 06.05.2020, 3 Ob 47/20p
  • § 223 ABGB
  • LG Wels, 08.01.2020, 21 R 316/19y
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2021, 112

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