Deutschland: Maßnahmen gegen die aktuellen Preiserhöhungen
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 17
- Abhandlung, 7607 Wörter
- Seiten 87 -97
- https://doi.org/10.33196/oezk202403008701
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Seit 07.11.2023 gilt in Deutschland die elfte Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (11. GWB-Novelle). Der Gesetzgeber räumt dem Bundeskartellamt damit eine Reihe neuer Eingriffsmöglichkeiten ein. Auf diese Weise sollen vor allem die aktuellen Preissteigerungen auf den verschiedenen Märkten wirksam bekämpft werden. Bundeswirtschaftsminister Habeck spricht von der „größten Reform seit Ludwig Erhard“. Ob das tatsächlich der Fall ist, wird allerdings erst die Praxis der nächsten Jahre zeigen.
- Gruber, Johannes Peter
- marktbeherrschende Unternehmen
- § 73 GWB
- § 32f GWB
- Vorteilsabschöpfung
- Vermutungen
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- § 19 GWB
- Störung des Wettbewerbs
- § 39a GWB
- Abhilfemaßnahmen
- § 66 GWB
- New Competition Tool
- Ermessen des Bundeskartellamts
- Gatekeeper
- Sektoruntersuchung
- Zusammenschlüsse
- § 54 GWB
- Digitale Märkte
- Schadenersatz
- 11. GWB-Novelle
- OEZK 2024, 87
- § 32g GWB
- § 1 KartG
- § 56 GWB
- § 33 GWB
- Eingriffsbefugnisse
- § 34 GWB
- Preiserhöhungen
- § 32e GWB
- § 44 GWB
- Art 101 AEUV
- Art 102 AEUV
- Wirtschaftsprüfer
- § 35 GWB