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wohnrechtliche blätter

Heft 6, Juni 2019, Band 32

Deutung einer Rechtsnachfolgeklausel als vertragliches Weitergaberecht

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Rechtsnachfolgeklauseln werden bei Fehlen eines abweichenden Parteiwillens als Einräumung eines vertraglichen Weitergaberechts qualifiziert. Dabei ist darauf abzustellen, ob den Vertragsparteien die Weitergabeproblematik bekannt war, auch andere Vertragsbestimmungen sind heranzuziehen. Wenn an anderer Stelle des Vertrags das Problem des Weitergaberechts ausdrücklich geregelt wurde, ist einer generellen Rechtsnachfolgeregelung nicht die Bedeutung der Einräumung eines Weitergaberechts beizumessen.

  • LG Linz, 14 R 70/18s
  • § 914 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Urfahr, 17 C 718/17f
  • OGH, 25.09.2018, 4 Ob 173/18x
  • WOBL-Slg 2019/79

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