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Devolutionsantrag im Elektrizitätswesen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 28
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1146 Wörter, Seiten 58-59

30,00 €

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Ausgehend vom Zweck eines Devolutionsantrages macht es keinen Unterschied, ob ein solcher Antrag von einer von vornherein am Verfahren beteiligten Partei gestellt wird oder von einer Partei, deren Beteiligung durch Missachtung des § 42 Abs 1 AVG verhindert wurde. So wie die übergangene Partei in anderen Verfahren einen erlassenen Bescheid mit Berufung bekämpfen kann, kann sie auch in einer Angelegenheit des Elektrizitätswesens mit dem dafür vorgesehenen Devolutionsantrag vorgehen. Damit wird der sachlich zuständige Bundesminister zur Entscheidung über den verfahrenseinleitenden Antrag berufen.

  • § 42 Abs 1 AVG
  • WBl-Slg 2014/20
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 12 Abs 3 B-VG
  • VwGH, 26.06.2013, 2010/05/0210

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