



Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die 16. FSG-Novelle bringt weitere Unklarheiten, insbesondere bei der Einteilung der Lenkberechtigungsklassen
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 3
- Aufsatz, 4803 Wörter
- Seiten 16-23
20,00 €
inkl MwStIm Zuge der Sanierung so mancher Fehler im Führerscheingesetz sowie im Rahmen verspäteter Umsetzung von EU-Recht wurde auf bereits erteilte Lenkberechtigungen „vergessen“. Der Gesetzgeber geht offenbar von der Fiktion aus, Novellierungen des Umfangs der Lenkberechtigungsklassen im Führerscheingesetz änderten automatisch auch die Rechte aller bereits am Straßenverkehr teilnehmenden Kfz-Lenker. Auch werden weitere Ungereimtheiten und zum Teil auch Völkerrechtswidrigkeiten aufgezeigt. Diese Zusammenstellung setzt sich zum Ziel, die wichtigsten Kritikpunkte zu benennen, um Anregungen für notwendige Klarstellungen und Verbesserungen für ein einheitliches Lenkberechtigungssystem zu geben.
- Grubmann, Michael
- Wohnsitzbegriff
- § 2 Abs 1 Z 11, § 2 Abs 2 Z, § 2 Abs 3 Z 6, § 2 Abs 4 Z 1, § 5 Abs 2, § 6 Abs 1 Z 4 und 4a, § 12 Abs 2 letzter Satz, § 20 Abs 2 Z 4 lit b, § 33 Abs 3, § 41a Abs 12 und 13
- Änderungen bei Lenkberechtigungsklassen
- ZVG 2016, 16
- Änderung einer erteilten Lenkberechtigung
- dreirädrige Kfz
- Mindestalter
- Prüfungsfahrzeuge Klasse D1
- Umfang der Klasse D1
- Internationaler Führerschein
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Ziehen von Anhängern mit einspurigen Kfz
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