Die Abgrenzung von Verträgen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZRBBand 13
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 6197 Wörter, Seiten 64-73
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Die Bezeichnung „Vertrag“ wird für unterschiedliche Begriffe verwendet – hauptsächlich für „Rechtsgeschäft“ und „Schuldverhältnis“. Tatsächlich können zwischen den selben Personen mehrere (vertragliche) Schuldverhältnisse bestehen, die den selben Lebenssachverhalt betreffen. Es kann einen wesentlichen Unterschied machen, ob Rechte und Pflichten zu beurteilen sind, die aufgrund eines einheitlichen Rechtsgeschäfts entstanden sind und die durch einen gemeinsamen Zweck miteinander verbunden sind und im Austauschverhältnis stehen, oder ob diese Rechte und Pflichten durch unterschiedliche Rechtsgeschäfte begründet wurden.
- Wenusch, Hermann
- Schuldverhältnis
- ZRB 2024, 64
- § 862 ABGB
- § 861 ABGB
- Vertrag
- Schuldänderung
- § 1376 ABGB
- Vertragsabschluss
- Rechtsgeschäft
- § 863 ABGB
- Novation
- § 1413 ABGB
- § 1377 ABGB
- Baurecht
- § 1375 ABGB