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Moos, Reinhard

Die Anwendung des Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetzes 2009 bei Mischurteilen

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Um die Rehabilitation von NS-Opfern ist es mit dem Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz 2009 und der Errichtung des Deserteursdenkmals in Wien am 24.10.2014 still geworden. Das Gesetz betrifft aber nicht nur Deserteure und Widerstandskämpfer. Unlängst ist ein Beschluss des LG Wien vom 7.1.2016 zur Anwendung dieses Gesetzes bei gleichzeitiger Verurteilung wegen eines politischen und eines Allgemeindelikts (Mischurteil) ergangen, das von besonderem Interesse ist, weil diese Materie seit dem Krieg Gegenstand unterschiedlicher Regelungen und Meinungen war.

  • Moos, Reinhard
  • § 132 Abs 3 StG
  • § 300 StG
  • § 2 Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz
  • Allgemeindelikt
  • Märtyrer
  • Gesamtstrafe
  • typisches NS-Unrecht
  • Mischurteile
  • § 128 StG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Gesamtbeurteilung
  • § 1 Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz
  • § 308 StG
  • KZ Mauthausen/Gusen
  • Rehabilitation von NS-Opfern
  • Schutzhaft
  • Heimtückegesetz 1939
  • JST 2016, 237

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