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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Heft 5, September 2016, Band 3
Die Aufforderung, einen LKW einer Gewichtskontrolle durch Verwiegung zu unterziehen, fällt nicht unter das Anordnungs- und Weisungsrecht nach § 97 Abs 4 StVO
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 3
- Judikatur - Materienrecht, 659 Wörter
- Seiten 450-451
- https://doi.org/10.33196/zvg201605045001
20,00 €
inkl MwStDas Anordnungs- und Weisungsrecht nach § 97 Abs 4 StVO bezieht sich ausschließlich auf straßenpolizeiliche Belange, nämlich dass zum Beispiel ein Organ der Straßenaufsicht nach Maßgabe der Verkehrserfordernisse das Halten oder Parken an einer Stelle anordnen kann, wo dies ansonsten verboten wäre. Hingegen stellt das Verlangen eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht, einen gelenkten Lkw-Zug einer Gewichtskontrolle durch Verwiegung zu unterziehen, eine kraftfahrrechtliche Anordnung dar, deren Verweigerung durch § 101 Abs 7 KFG pönalisiert ist. Es ist daher rechtwidrig, die Nichtentsprechung eines solchen Verlangens durch den Lenker nach beiden Bestimmungen zu bestrafen.
- ZVG-Slg 2016/105
- § 101 Abs 7 KFG
- § 97 Abs 4 StVO
- LVwG Stmk, 24.05.2016, LVwG 30.7.-441/2016
- Verwaltungsverfahrensrecht
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